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Wissenswertes

Betriebsausflug & Arbeitszeit: Wir räumen mit 7 Mythen auf

Habt ihr euch auch schon mal gefragt, ob man für den Betriebsausflug Urlaub nehmen muss oder ob er als Arbeitszeit gilt? Wir erklären euch, wann die Firmenveranstaltung als Arbeitszeit anrechenbar ist und wann nicht. Erfahrt außerdem, was ihr zur Zeiterfassung beim Betriebsausflug noch wissen müsst. Wir haben die wichtigsten Fragen rund um den Betriebsausflug und Arbeitszeit für euch zusammengefasst.

Teilnahme am Betriebsausflug

Fall 1: Der Arbeitnehmer will am Betriebsausflug teilnehmen

1. Arbeit oder Freizeit – zählt der Betriebsausflug als Arbeitszeit?

Ja, der Betriebsausflug ist Arbeitszeit, wenn er in den normalen Arbeitszeitraum fällt. Arbeitnehmer können somit für den Ausflug so viel Zeit erfassen, wie es einem normalen Arbeitstag entspräche. Die Zeit darüber hinaus bekommen sie nicht vergütet.

Team isst bei Betriebsausflug Pizza

Ein gemeinsames Abendessen auf dem Betriebsausflug zählt oft nicht mehr als Arbeitszeit.

2. Wie ist die Zeiterfassung für Teilzeit bei einem Betriebsausflug geregelt?

Bei in Teilzeit Angestellten gilt die Regel: Es wird nur die reguläre Arbeitszeit vergütet, alles darüber hinaus zählt als freiwillige Teilnahme. Arbeitet ein Angestellter also eigentlich nur am Vormittag, bekommt er keine Ausgleichzahlung oder Überstunden für den Nachmittag gutgeschrieben. Denn das würde ihn besserstellen als seine Kollegen und ist daher durch den Gleichbehandlungsgrundsatz untersagt.

3. Zählt die Zeit nach der regulären Arbeitszeit und am Wochenende als Überstunden?

Mann trägt Termin in Kalender

Nein, dauert der Betriebsausflug bis in die Abendstunden, in denen die Angestellten normalerweise nicht arbeiten, können sie das nicht als Überstunden geltend machen. Und auch bei Betriebsausflügen am Wochenende oder an ihren freien Tagen gilt: Die Zeit wird nicht vergütet, da die Teilnahme daran freiwillig ist.

Ein Betriebsausflug am Wochenende zählt in der Regel nicht zur Arbeitszeit.

4. Endet der Versicherungsschutz auf einem Betriebsausflug nach der regulären Arbeitszeit?

Nein, der Versicherungsschutz der Unfallversicherung endet nicht automatisch nach der regulären Arbeitszeit. Wichtig sind der offizielle Beginn und das Ende der Veranstaltung, die der Chef kommuniziert hat. Haben Arbeitnehmer in diesem Zeitraum oder auch auf dem Hin- und Rückweg einen Unfall, sind sie über die Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert.

Nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung gilt die Teilnahme als freiwillig, daher sind Arbeitnehmer auch nur über ihre privaten Versicherungen geschützt.

Keine Teilnahme

Fall 2: Der Arbeitnehmer will oder kann nicht am Betriebsausflug teilnehmen

1. Müssen Arbeitnehmer am Betriebsausflug teilnehmen?

Auch wenn der Chef möchte, dass jeder von dem Teamevent profitiert, können Arbeitnehmer aufgrund des Persönlichkeitsrechts nicht zur Teilnahme gezwungen werden. Insbesondere am Wochenende oder in eurer weiteren freien Zeit ist ein Betriebsausflug keine Pflicht. Findet die Firmenveranstaltung jedoch während eurer regulären Arbeitszeit statt, müsst ihr arbeiten.

Mann arbeitet an Laptop

Fällt der Betriebsausflug in eure Arbeitszeit, könnt ihr alternativ auch arbeiten.

Übrigens: Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass nicht teilnehmende Arbeitnehmer arbeiten können und darf keinen Zwangsurlaub verhängen. Ist es jedoch nicht möglich, Arbeit bereitzustellen, entfällt meist die Vergütungspflicht. Hierbei ist die rechtliche Lage jedoch nicht eindeutig.

2. Müssen Arbeitnehmer Urlaub nehmen, wenn sie nicht am Betriebsausflug teilnehmen möchten?

Nein, Arbeitnehmer müssen keinen Urlaub nehmen, wenn sie nicht am Betriebsausflug teilnehmen möchten. Der Arbeitgeber muss in der Regel gewährleisten, dass die Arbeitszeit abgeleistet werden kann.

Frau ist krank

3. Brauchen Arbeitnehmer ein Attest, wenn sie am Betriebsausflug krank sind?

Ja, Arbeitnehmer brauchen eine Krankschreibung, wenn ihr am Tag der Firmenveranstaltung arbeitsunfähig seid, insofern euer Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangt.

Seid ihr beim Betriebsausflug krank, wird eure Zeit wie an einem normalen Krankheitstag erfasst.

Paul Bergmann - Ansprechpartner

Ihr plant einen Betriebsausflug?

Von der passenden Aktivität bis zur reibungslosen Organisation – unser Event-Team unterstützt euch bei der Planung eures Betriebsausflugs. Lasst euch unverbindlich beraten und gestaltet eine Firmenveranstaltung, die allen Spaß macht.

Paul Bergmann
Teamevent-Experte & persönlicher Ansprechpartner

Betriebsausflüge: viel mehr als reine Zeiterfassung

Auch wenn der Betriebsausflug meist nicht vollständig als reine Arbeitszeit angerechnet werden kann, lohnt sich die Teilnahme daran oft für alle Beteiligte. Am besten stimmt euch als Arbeitgeber und -nehmer ab, sodass ihr eine Firmenveranstaltung organisiert, die allen Spaß macht. Auf den Betriebsausflügen von younited® erwarten euch beispielsweise nicht nur actionreiche Events auf dem Wasser, sondern auch ruhigere Angebote wie Recipico oder „Beat the Black Box“.

Das sind unsere deutschlandweit beliebtesten Teamevents für euren Betriebsausflug:

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Bucht euer younited® Teamevent

Bildnachweis:

Titelbild © LightFieldStudios/iStock, Bild 1 © fizkes/iStock, Bild 2 © gpointstudio/iStock, Bild 3 © Chainarong Prasertthai/iStock, Bild 4 © gpointstudio/iStock.